FAVORIT GmbH · Vordere Karlstraße 58, 73033 Göppingen · Stand: Januar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die die FAVORIT GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") an ihre Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") erbringt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.
Maß- und Gewichtsangaben sowie technische Daten in Prospekten, Katalogen oder sonstigen Unterlagen sind nur annäherungsweise maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Der Auftraggeber erhält nach Auftragserteilung eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem vereinbarten Festpreis.
Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Aufmaß und Fertigung individueller Produkte kann eine Anzahlung von bis zu 50 % vereinbart werden.
Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, unverbindliche Richtwerte. Maßgefertigte Fenster, Türen und Rollläden haben je nach Ausstattung eine Lieferzeit von 4–10 Wochen ab Auftragsbestätigung.
Höhere Gewalt, Streiks und andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen den Auftragnehmer, vereinbarte Liefertermine angemessen zu verschieben.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montagestelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und alle erforderlichen Vorleistungen (z. B. Elektro, Verputz) abgeschlossen sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu gelieferte und montierte Waren 2 Jahre ab Abnahme. Für Reparaturleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.
Sichtbare Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Abnahme schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
Im Falle eines Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und nur im gesetzlich erlaubten Umfang. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Göppingen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.